Flüchtlingschaos: Sicherheitsbehörden drohen Bundesregierung mit Putsch

28. Okto­ber 2015  Sta­tus­Quo NEWS » Deutsch­land » Pro­test »
Wäh­rend Ange­la Mer­kel wei­ter Hun­dert­tau­sen­de Asyl­for­de­rer ohne jedes Zukunfts­kon­zept ins Land bit­tet, kocht inzwi­schen die Stim­mung im Sicher­heits­ap­pa­rat. August Han­ning, ehe­ma­li­ger Prä­si­dent des BND, hat es mit sei­nem »Zehn-Punk­te-Pro­gramm« auf Sei­te 4 der Welt am Sonn­tag geschafft. Dort skiz­ziert er einen Regie­rungs­kurs, der das Gegen­teil des­sen dar­stellt, was die gro­ße Koali­ti­on tut. Wei­te­re Über­le­gun­gen aus Sicher­heits­krei­sen errei­chen bereits die Qua­li­tät von Putschplänen.
August Han­nings Plä­ne kur­sie­ren der­zeit als soge­nann­tes „Non-Paper“ im Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um. Dar­in for­dert er die strik­te Anwen­dung des natio­na­len und über­na­tio­na­len Rechts. Das Zehn-Punk­te-Pro­gramm von August Han­ning im Wortlaut:
  1. Erklä­rung der Bundeskanzlerin/Bundesregierung, dass die Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten in Deutsch­land bis auf Wei­te­res erschöpft sind und Deutsch­land kei­ne zusätz­li­chen Migran­ten mehr auf­neh­men kann.
  2. Wei­sung an die Bun­des­po­li­zei, die Gren­ze für Migran­ten ohne Ein­rei­se­er­laub­nis ent­spre­chend der Geset­zes­la­ge sofort zu schlie­ßen und Rei­sen­de ohne Ein­rei­se­er­laub­nis zurück­zu­wei­sen. Bit­te an die Län­der, die Bun­des­po­li­zei – soweit not­wen­dig – dabei zu unter­stüt­zen. Strik­te Anwen­dung des natio­na­len und supra­na­tio­na­len Rechts.Keine Auf­nah­me in Asyl­ver­fah­ren von Antrag­stel­lern, die aus siche­ren Her­kunfts­staa­ten nach Deutsch­land ein­rei­sen. Even­tu­ell Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für allein rei­sen­de Min­der­jäh­ri­ge und Fami­li­en mit Kindern.Beschleunigung behörd­li­cher Auf­nah­me- und Aner­ken­nungs­ver­fah­ren durch erwei­ter­te Mit­wir­kungs­pflich­ten der Antrag­stel­ler und Sank­tio­nen im Fal­le unrich­ti­ger oder unvoll­stän­di­ger Angaben.
  3. Sofor­ti­ges Ein­frie­ren der gegen­wär­ti­gen Migra­ti­ons­strö­me auf der Bal­kan­rou­te. Unter­stüt­zung der Län­der, die von der Migra­ti­ons­kri­se in beson­de­rer Wei­se betrof­fen sind. (Umfas­sen­de Ver­bes­se­rung des Schut­zes der EU-Außen­gren­zen, Schaf­fung von Unter­künf­ten außer­halb der EU-Außengrenzen).
  4. Beschrän­kung des Fami­li­en­nach­zu­ges. Es han­delt sich bei den Migran­ten zu cir­ca 80 Pro­zent um männ­li­che Per­so­nen im Alter zwi­schen 17 und 35 Jah­ren, die zum gro­ßen Teil aus Groß­fa­mi­li­en stam­men. Es ist zu erwar­ten, dass bei unver­än­der­ter Rechts­la­ge durch­schnitt­lich jeder Migrant min­des­tens vier Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge nachzieht.
  5. Resi­denz­pflicht für Migran­ten, ver­bun­den mit Leis­tungs­kür­zun­gen bezie­hungs­wei­se dem Aus­schluss von Leis­tun­gen bei Ver­let­zung der Residenzpflicht.
  6. Sofor­ti­ger Beginn eines umfas­sen­den Pro­gramms zum Bau von Unter­künf­ten sowohl in Deutsch­land (in allen Bun­des­län­dern) als auch im Nahen und Mitt­le­ren Osten (Auf­bau von Unter­künf­ten in Jor­da­ni­en und im kur­di­schen Nord­irak). Betei­li­gung der künf­ti­gen Bewoh­ner an der Errich­tung die­ser Unter­künf­te. Ein­wer­bung von finan­zi­el­len Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen in den Golf­staa­ten und Sau­di-Ara­bi­en. Ziel: spä­te­re Rück­füh­rung der Migran­ten in ihre Heimatregion.
  7. Sofor­ti­ge Schaf­fung umfas­sen­der Beschäf­ti­gungs­pro­gram­me und ver­pflich­ten­der Inte­gra­ti­ons- und Sprach­kur­se für Migranten.
  8. Ein­la­dung der Bundeskanzlerin/Bundesregierung gemein­sam mit den Lan­des­re­gie­run­gen zu einem „Migra­ti­ons­gip­fel“ an die Ver­tre­ter aller rele­van­ten gesell­schaft­li­chen Grup­pen, die bei der Lösung der Migra­ti­ons­kri­se mit­wir­ken, mit dem Ziel eines abge­stimm­ten Vor­ge­hens zur Lösung der Krise.
  9. Gespräch der Bundeskanzlerin/Bundesregierung mit Ver­tre­tern der gewerb­li­chen Wirt­schaft und des Hand­werks zur För­de­rung der Beschäf­ti­gung von Migran­ten und mit dem Ziel einer ver­bind­li­chen Ver­pflich­tung der Betei­lig­ten zur Aus­bil­dung und Beschäf­ti­gung von Migran­ten.
  10. Pro­gramm zur sofor­ti­gen Ver­stär­kung der Sicher­heits­be­hör­den von Bund und Län­dern für die neu­en Her­aus­for­de­run­gen. Ein­stel­lung zusätz­li­chen Per­so­nals; Gewin­nung und Fort­bil­dung von Per­so­nal mit Kennt­nis­sen über den kul­tu­rel­len Hin­ter­grund der Migran­ten und ent­spre­chen­den Sprachkenntnissen.
Die For­de­run­gen Han­nings fas­sen offen­bar nur zusam­men, was ins­be­son­de­re beim Ver­fas­sungs­schutz, beim Bun­des­kri­mi­nal­amt, aber auch bei der Bun­des­po­li­zei all­ge­mein hin­ter ver­schlos­se­nen Türen dis­ku­tiert zu wer­den scheint.
Wir brau­chen als Ers­tes die Wie­der­her­stel­lung gesetz­mä­ßi­ger Zustän­de. Die Bun­des­po­li­zei darf nicht wei­ter von der Bun­des­re­gie­rung dar­an gehin­dert wer­den, Aus­län­der, die ohne Auf­ent­halts­ti­tel nach Deutsch­land ein­rei­sen wol­len, zurückzuweisen.
zitiert Die Welt am Sonn­tag einen nament­lich nicht genann­ten hoch­ran­gi­gen Sicher­heits­mann aus dem Bundesapparat.
Die Bun­des­po­li­zei ist hier­zu nach dem Auf­ent­halts­recht ver­pflich­tet; gegen­tei­li­ge Wei­sun­gen der Bun­des­re­gie­rung sind rechtswidrig.
Das heißt auf Deutsch: Wenn sich die Bun­des­re­gie­rung ille­gal ver­hält, darf ihr die Poli­zei nicht mehr fol­gen. Dies ist nichts weni­ger, als eine offe­ne Putsch-War­nung an Mer­kel, Maas & Co.